Waldhotel Schäferberg Kassel
Waldhotel Schäferberg GmbH & Co. KG
Amtsgericht Kassel HRA 8466
Komplementärin: Gaststättenbetriebe Wenzel GmbH
Amtsgericht Kassel HRB 4194
GF: Axel & Heike Brandt
Wilhelmsthaler Straße 14
34314 Espenau bei Kassel
Ruf +49 (0) 56 73-99 60
Fax +49 (0) 56 73-99 65 55
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Zuständige Aufsichtsbehörde: Für Gaststättenschankerlaubnis ist der Gemeindevorstand im Ort 34314 Espenau. U.St.-Id.-Nr. DE249702280
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I. GELTUNGSBER EICH
1. Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der
Begriff „Hotelaufnahmevertrag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
Hotelzimmervertrag. Sie gelten auch für Überlassung von Veranstaltungs- und
Konferenzräumen, Durchführung von Veranstaltungen aller Art, Dienstleistungen
im Rahmen von Veranstaltungen, sowie Lieferung und Leistung von Gastronomie
jeder Art.
2. Die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform,
wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht
Verbraucher im Sinne § 13 BGB ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Der Vertrag über Restaurant- und Bankett-leistungen kommt durch die Bestätigung des Hotels an den Besteller zustande. 2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
die vereinbarten bzw. die geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich
einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und
lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen
Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei
Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung
oder Abschaffung lokaler Abgaben auf dem Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer
vom kundengewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon
abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen
Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach
Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart,
so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung- binnen
zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen
Regelungen.
7. In begründeten Fällen, z.B.
Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das
Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes
eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder
eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheits-leistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn
und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige
Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits
gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen
oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder verrechnen.
10. Die vereinbarten Preise schließen die
gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe ein. Im Falle einer
Änderung des Steuersatzes (zwischen Angebotsdatum und Leistung) ändern sich
die Preise in Höhe des veränderten Steuersatzes, ohne dass es einer neuen
Vereinbarung bedarf.
11. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
IV. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR TAGUNGEN UND BANKETTS
1. Soweit in den Räumen W-Lan technisch
vorgehalten wird, ist die Nutzung der W-lan Verbindung kostenlos.
2. Für technische Mängel des Netzbetreibers
haftet das Hotel nicht.
3. Die Einrichtung der Räume wird entsprechend
der Bestellung vorgenommen.
4. Die Entsorgung von Müll und Abfall im
üblichen Rahmen ist enthalten. Wird Sondermüll oder unüblich viel Müll
zurückgelassen, erfolgt die Entsorgung zu Selbstkosten.
5. Die normale Stromversorgung ist
gewährleistet. Weitere Anforderungen an Energie-Leistungen, soweit diese
technisch nicht vorgesehen sind, können Zusatzkosten verursachen.
6. Falls nichts anderes vereinbart ist,
richten wir die Räume nach Ihren Wünschen ein. Umstellarbeiten die
kurzfristig gewünscht werden, können zu Selbstkosten in Rechnung gestellt
werden.
7. Bei Bankettveranstaltungen ist in den Preisen Bedienung, Mehrwertsteuer und das Eindecken enthalten. Ansonsten gelten unsere Raummieten. Die vereinbarten Preise sind fix. Bei Bestellungen, die mehr als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung liegen, wird eine Preisanpassung je nach Markt- und Kostenlage vorbehalten.
8. Sollten vereinbarte Räume nicht zur
Verfügung stehen oder die vom Besteller genannte Personenzahl sich wesentlich
(ca. 25%) verringern, kann ein gleichwertiger Raum zur Verfügung gestellt
werden. Eine Minderung der vereinbarten Preise kann hieraus nicht abgeleitet
werden.
9. Die Teilnehmerzahl für fest bestellte Essen
kann bis 2 Tage vor der Veranstaltung korrigiert werden. Diese Zahl ist
Rechnungsgrundlage für die Abrechnung.
10. Für selbstgelieferten Kuchen berechnen wir
einen Gedeckpreis von EUR 7,00 pro Person. Im Vorfeld der Veranstaltung ist
vom Kunden eine Unbedenklichkeits-bescheinigung zu unterschreiben, sodass für
die eingebrachten Materialien kein Haftungsanspruch gegenüber dem Hotel
entstehen kann. Die Verpackung soll mit dem Namen der Veranstaltung
beschriftet sein. Durch gesetzliche Vorschriften ist das Hotel gehalten,
Speisen und Kuchen dem Veranstalter nach Ende der Veranstaltung mitzugeben
oder sofort zu vernichten. Kuchen- und Backbleche sind innerhalb von 2 Tagen
abzuholen.
11. Wenn Flaschengetränke (Wein, Sekt, Mineralwasser etc.) vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung nach angebrochenen Flaschen.
12. Sollen bestimmte Getränke nicht auf
Gesamtrechnung gehen,oder serviert werden, ist dieses im Vorfeld schriftlich
festzulegen.
13. Geschenke, Blumen, Blumengestecke oder
sonstige persönliche Dinge sind immer bei Veranstaltungs-Ende mitzunehmen.
Eine Haftung wird nicht übernommen.
14. In den Räumen „Habichtswald“,
„Wintergarten“ und „Wilhelmsthal“
ist
eine Tanzfläche fest eingebaut. In einigen Räumen kann auf den Teppich
getanzt werden.
15. Aufgrund der Lärmschutzvorschriften weisen
wir daraufhin, dass Fenster, Türen und Dachluken zur Nachbarschaft ab 23:00
Uhr geschlossen bleiben und die Belüftung ausschließlich über die technischen
Anlagen
erfolgt.
16. Für Beschädigungen und Verlust an
Einrichtung und Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden,
haftet der Besteller. Dies gilt auch für Dekorationsgegenstände im Hotel.
17. Bankett-Rechnungen sind nach Erhalt in bar,
EC-Karte oder per Überweisung und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu
begleichen.
18. Bei Veranstaltungen, die länger als 2:00
Uhr dauern, ist das Hotel berechtigt, eine Pauschale für zusätzliche Kosten zu berechnen.
Zusätzliche
Servicepauschale € 250,00 Euro (nur von 02.00 bis 03.00 Uhr!):
Der Raum steht Ihnen
bis 03.00 Uhr zur Verfügung.
19. Gerne helfen wir bei der Vermittlung einer Kapelle oder eines Alleinunterhalters. Bitte vereinbaren Sie immer folgende Punkte verbindlich mit Ihren Künstlern: - Beim Transport, Auf- und Abbau der technischen Geräte ist darauf zu achten, dass Wände, Fußböden und Möbel nicht beschädigt werden. Schäden solcher Art gehen zu Lasten des Veranstalters. - Besteller legt fest, in welchem Umfang die Musiker Speisen und Getränke auf seine Rechnung erhalten. - Musikdarbietungen sind in den Nachtstunden auf die Interessen der Nachbarn und der Hausgäste auszurichten. Das bedeutet konkret: Ab 23:00 Uhr muss die Lautstärke deutlich reduziert werden.
20. Wird ohne schriftliche Zustimmung des
Hotels eine politische Veranstaltung durchgeführt oder bestehtbegründeter Anlass, dass die Veranstaltung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses
oder der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann das
Hotel vom Vertrag zurücktreten.
21. Ein kompletter „à la Carte-Service“ kann nur gewährt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden.
22. Musiker- und Künstlergagen müssen vom Veranstalter direkt mit den agierenden Personen abgerechnet werden. Wenn die Gage im Hotel vorher hinterlegt wird, kann das Hotel die Auszahlung „im Auftrag" übernehmen. Anfallende GEMA-Gebühren oder andere Abgaben trägt der Veranstalter.
V. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem
Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im
Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht
oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Der Vertrag
kommt durch die Bestätigung des Hotels an den Besteller zustande. Das Gleiche
gilt auch für alle gastronomischen Veranstaltungen.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein
Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat
das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig
vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen
und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist
in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten
Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und
60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstand. Davon abweichend können folgende Vereinbarungen getroffen werden: Bei
Abbestellung durch den Besteller sind mindestens zu zahlen:
59 bis 30 Tage vor Anreise oder
Veranstaltungstermin: 30% des vereinbarten Preises
29 bis 14 Tage vor Anreise oder Veranstaltungstermin: 50% des vereinbarten
Preises
13 bis 7
Tage vor Anreise oder Veranstaltungstermin: 60% des vereinbarten Preises
6 bis 0 Tage vor Anreise oder Veranstaltungstermin: 80% des vereinbarten
Preises
Bei einem Rücktritt 60 Tage oder früher vor Anreise ist nur in besonderen
Fällen Schadensersatz, bzw. eine Bearbeitungsgebühr zu leisten.
4. Bei bestellten Essen gilt für die Berechnung immer mindestens die bestellte Personenzahl. Bis zu 2 Tagen vor der Veranstaltung kann die Zahl der bestellten Essen um bis zu 10 % reduziert werden, ohne, dass Kosten entstehen
VI. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass
der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten kann, ist auch das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies
gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen
und der Kunde auf Rückfragen des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht
zur festen Buchung bereit ist.
2. Wird eine gemäß Ziffer 6 und/oder 7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachengebucht; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung oder der gebuchten Räume den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist - wenn der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist - wenn ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VII. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in
Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00
Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VIII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten
des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichtensind solche Pflichten, die die
ordnungsgemäße Durch-führung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren
Erfüllung des Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliches Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde
ist verpflichtet, das ihmZumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel
dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die
Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von
mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten
Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VIII Nr. 1 bis 3
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit
dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendung
übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der der vorstehenden
Bestimmungen.
5. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen und Gästezimmern des Hotels. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern des Hotels, sofern die Gegenstände nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen werden. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltungs- oder Mietzeit unverzüglich zu entfernen.
VIIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages,
der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in
Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden
sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der
Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des
Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (OS-Plattform) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlich tungsstellen
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